Inobhutnahme
Inobhutnahme
Unsere Einrichtung hat langjährige Erfahrung mit der Sofortaufnahme und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen im Rahmen der Wohngruppen oder unserer externen Inobhutnahmestelle. Welchen Inobhutnahmeplatz wir zur Verfügung stellen wird zusammen mit der fallführenden Fachkraft des sozialen Diensts im Einzelfall entschieden.
Wir stellen eine 24-Stunden Hintergrundbereitschaft dafür zur Verfügung. Diese Aufnahmen werden eingeleitet durch den örtlichen sozialen Dienst nach Inobhutnahmen oder als Notaufnahmen, wenn die Eltern vor der Aufnahme einen Antrag auf Erziehungshilfe stellen.
In der darauf folgenden Zeit findet ein intensiver Klärungsprozess zwischen der Fachkraft des sozialen Diensts, des Leitungsmitarbeitern und der Familienangehörigen statt. Es wird entschieden ob ein weiterführender stationärer Jugendhilfebedarf besteht, beziehungsweise welche anderen Schritte unternommen werden müssen, um das Kindeswohl zu sichern. In solchen Notsituationen ist die Kommunikation mit dem sozialen Dienst, der Familie, dem Lebensumfeld und der Schule neben der intensiven Zuwendung an das Kind wichtig, um das Erstvertrauen zu ermöglichen, damit die individuelle „Qualität der Not“ bewältigt wird, eine Beruhigung eintreten kann und Handlungsfähigkeit allerseits entsteht. Wir können in diesem Zusammenhang Kinder mit akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen oder suizidaler Gefährdung nicht aufnehmen.